AGB
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Social Walks, Kurse, Workshops, Wanderungen, Verhaltensberatung, Trainer Training mit dem Hund, Veranstaltungen für Hund und Halter. Dem Vertragsbeginn geht ein Informations- und Kennenlerngespräch voraus, für welches evtl. Fahrkosten gemäß Preisangabe zu entrichten sind. Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist. Mit einer Unterschrift verpflichtet sich der Teilnehmer zur intensiven Mitarbeit.
2. Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
3. Teilnahmeausschluss von Hunden
Kranke Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Parasiten, chronische Erkrankungen).
Für „gefährliche“ bzw. verhaltensauffällige Hunde ist ein Einzeltraining in der Hundschule Donnersberg im vorfeld Pflicht. Gesetzliche Vorlagen wie z.B. Leinen- und/oder Maulkorbpflicht müssen kommuniziert und beim Training eingehalten werden.
Der Gesundheitszustand (zb. Läufigkeit, Durchfall, Erbrechen, Lahmen) sind dem Trainer unaufgefordert mitzuteilen, der Trainer kann das Training verschieben, der Hundehalter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Trainingseinheit.
Auch hier gilt die 48- Stunden Absage Frist.
4. Minderjährige Veranstaltungsteilnehmer
Bei minderjährigen Veranstaltungsteilnehmern gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ebenso uneingeschränkt, da der Vertrag mit dem Erziehungsberechtigten geschlossen wird. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine Einrichtung, Institution, Verein etc. handelt.
Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einem Kurs teilnehmen.
5. Bei Rücktritt oder Ausschluss des Teilnehmers
Es besteht kein Anspruch auf volle Kostenerstattung.
Wird ein Teilnehmer/in von der Hundeschule aus dem Training ausgeschlossen oder
tritt er/sie freiwillig vom Vertrag zurück, wird dem Teilnehmer/in die Hälfte des Kurses, Workshops-erstattet. Dies gilt nicht für bereits gekaufte Gruppenstunden- oder Einzelstundenpakete (14.).
6. Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, per Kontaktformular auf der Website, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei Veranstaltungs-/Leistungsbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Anmeldeformular. Die Anmeldung muss vor Veranstaltungsbeginn unterschrieben abgegeben werden. Die Anmeldung ist somit verbindlich. Der Vertrag für Einzelstunden (einzeln oder Pakete) wird vor der ersten Unterrichtsstunde vom Hundehalter unterschrieben und ist somit verbindlich.
Die Kosten richten sich immer nach der aktuell ausgeschriebenen Preisliste
Website: hundeschule-donnersberg.de
Der Teilnehmer sichert sich seinen Kursplatz durch Zahlung der fälligen Gebühr.
Die Kursplätze werden nach Eingang der Anfragen vergeben.
Erst nach Eingang der Zahlung und einer schriftlichen Bestätigung der Hundeschule Donnersberg ist der Kursplatz gesichert und reserviert.
7. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung für Einzelstunden, Menschencoaching, Gruppenstunden und Social Walks hat die Zahlung der Gebühr nach der Veranstaltung/Leistung sofort ohne Abzug in bar oder Überweisung zu erfolgen.
Mit der Anmeldung für Kurse, Workshops, Wanderungen, und sonstige Veranstaltungen ist die Zahlung der ausgemachten Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort bzw. 1 Woche vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug in bar oder per Überweisung zu erfolgen.
8. Absagen von Einzelstunden, Gruppenstunden, Social Walks, Workshops, Wanderungen, Menschencoaching
Abgesprochene Termine sind verbindlich. Die Absage muss mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per Telefon oder Kurzmitteilung
(E-mail oder Chat) stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet. Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in (3.) beschrieben.
Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin aufgrund von Wetter ab, dieses eine Durchführung des Trainings grundsätzlich erlauben würde, gilt die reguläre Absageregelung (48- Stunden- Frist).
9. Rücktritt durch die Hundeschule
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder wegen Wetter können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Falls aus oben genannten Gründen Einzelstunden abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem Teilnehmer frei einen Alternativtermin wahrzunehmen. Bei Nichtteilnahme eines Alternativtermins fallen keine Gebühren an. Der Rücktritt durch die Hundeschule erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Hundeschule, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.
10. Haftung
Die Hundeschule, sowie deren Inhaberin Judith Franzen haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer, deren Hunde, durch Dritte, Fremdhunde, Wildtiere oder Beschaffenheit des öffentlichen Geländes verursacht werden. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Inhaber übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr Hund(e) verursacht.
11. Gefährdungshaftung
Der Hundehalter bleibt während des gesamten Trainings, auch im Freilauf oder Übungen ohne Leine, Tierhalter im Sinne der § 833 BGB. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten, die Letztentscheidung und Verantwortung für das Handeln des Hundes verbleibt jedoch stets beim Hundehalter.
12. Verhalten im öffentlichen Raum
Findet das Training/die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt, verpflichtet sich der HUndehalter zur strikten EInhaltung lokaler Gesetzte (z.b. Leinenpflicht, Rücksichtsnahme auf Mensch/Natuschutz/Wild, Kotbeseitigung). Eventuelle Bußgelder durch Missachtung trägt der Hundehalter selbst.
11. Bild- und Tonrechte sowie Nutzung von sozialen Netzwerken
Die Hundeschule Donnersberg nutzt soziale Netzwerke wie Instagram, WhatsApp, Signal und YouTube um Informationen und Daten zu verarbeiten die dem Training, der Werbung und Schulungszwecken dienen. Um an Angeboten oder Training der Hundeschule Donnersberg teilnehmen zu können, wird der Nutzung diverser sozialen Netzwerkdienste audrücklich bei Vertragsunterzeichnung zugestimmt. Ebenso wird mit Vertragsunterzeichnung die Erlaubnis an die Hundeschule Donnersberg erteilt, bewegte Bilder, Foto und Tonaufnahmen während einer Hundetrainingseinheit, bei Veranstaltungen oder Einzelstunden anzufertigen. Dem kann nachträglich in schriftlicher Form wiedersprochen werden. Sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt, können Aufnahmen von der Hundeschule wie oben gennat genutzt werden.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Karteninhaber (12er Karten, 5er Karten)
Den Paketen (Einzelstundenkarte und Gruppenstunden/Social Walk karten) liegt ein schriftlicher Vertrag zu Grunde (Bestätung durch Hundehalter). Die Pakete sind für die hauptverantwortlichen Hundehalter, sowie deren engeren Familienkreis gültig.
14. Kündigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis für bereits gekaufte Pakete (Einzelstundenkarte, Gruppenstunden- und Social Walk- karte) hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Bereits gekaufte Pakete sind ausgeschlossen von stornierungen oder ermäßigungen. Die Verlegung der Trainingsörtlichkeit innerhalb des Donnersbergkreises berechtigt nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Die Pakte sind nach Kauf 6 Monate gültig.
15. Einhaltung der Trainingsordnung
Alle Führer/innen des aufgelisteten Hundes oder der aufgelisteten Hunde, verpflichten sich die Trainingsordnung während einer Hundetrainingseinheit einzuhalten und akzeptieren uneingeschränkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule. Familienmitglieder oder nahestehende Bekannte oder Bezugspersonen der aufgelisteten Hunde sind unter Rücksprache mit der Hundeschule und dem Halter des Hundes oder der Hunde, berechtigt am Training mit diesem Hund/en teilzunehmen.
16. Haftung und Nutzung des Hundeplatzes
Teilnehmer der Hundeschule Donnersberg können unter Absprache mit Inhaberin Judith Franzen,
den Hundeplatz als Auslaufmöglichkeit nutzen. Hierbei übernimmt der Hundehalter die volle Verantwortung für seinen Hund.
17. Haftungsausschluss
Hundeschule Donnersberg, sowie deren Mitwirkende und Trainer übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen und deren Folgen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Auslauf (16.) stehen können.
18. Vertragsänderungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
19. Weisungsbefugnisse der Mitwirkenden und Trainer
Den Anweisungen der anwesenden Trainer ist sowohl während eines Gruppentrainings als auch während des freien Trainings Folge zu leisten.
20. Rücksichtnahme
Während allen Trainingseinheiten und Veranstaltungen gelten die Regeln der Rücksichtnahme auf Natur, Tier, Mensch und öffentlichen Raum.
21. Ausrüstung, Hilfsmittel
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Hund mit einer passenden, verkehrssicheren und gut sitzenden Ausrüstung (gut sitzendes Brustgeschirr, ggf. Maulkorb, stabile und Trainergeprüfte Leine. Flexileinen und Halti am Kopf sind komplett ausgeschlossen) zum Training zu bringen. Die Ausrüstung muss sauber, funktionsfähig und frei von Beschädigungen sein.
- Für die Wasserversorgung des eigenen Hundes ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Frisches Wasser und ein passender Trinknapf sind vom Teilnehmer zu jeder Trainingseinheit eigenständig mitzuführen.
- Ebenso sind Kotbeutel selbstständig mitzuführen, Kot vom eigenem Hund wird vom Teilnehmer unaufgefordert beseitigt. Siehe Rücksichtsnahme (20).
- Ein Hunde Verbandskasten/Medical Kit speziell für Hunde ist stets vom Teilnehmer für seinen Hund mitzubringen (zb. im Auto, Ruckssack).